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VG Regensburg, 05.02.2019 - RN 5 E 18.1899 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BÄO § 6 Abs. 2; VwGO § 123
Wiedererteilung der Approbation - rewis.io
Wiedererteilung der Approbation
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13
Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach …
Auszug aus VG Regensburg, 05.02.2019 - RN 5 E 18.1899
Begehrt der Antragsteller die Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung, so kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) - ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und ein Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.11.2013 Az. 6 VR 3.13; BayVGH, Beschluss vom 19.1.2018 Az. 21 CE 17.1646 m.w.N.). - VG Lüneburg, 27.10.2016 - 5 B 141/16
Ärztliche Prüfung; Ausübung ärztlicher Beruf; Endgültiges Nichtbestehen; …
Auszug aus VG Regensburg, 05.02.2019 - RN 5 E 18.1899
Auch hier würde das Gericht den Antragsteller im Fall einer Stattgabe vorübergehend so stellen, als ob er in der Hauptsache obsiegt hätte (vgl. VG Lüneburg, Beschluss vom 27.10.2016 Az. 5 B 141/16 m.w.N.). - VGH Bayern, 19.01.2018 - 21 CE 17.1646
Einstweilige Anordnung, Vorläufiger Rechtsschutz, Anwaltsbeiordnung, Bewilligung …
Auszug aus VG Regensburg, 05.02.2019 - RN 5 E 18.1899
Begehrt der Antragsteller die Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung, so kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) - ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und ein Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.11.2013 Az. 6 VR 3.13; BayVGH, Beschluss vom 19.1.2018 Az. 21 CE 17.1646 m.w.N.). - VG München, 26.09.2017 - M 16 K 16.4035
Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Arztberufs bei psychiatrischer …
Auszug aus VG Regensburg, 05.02.2019 - RN 5 E 18.1899
§ 6 Abs. 2 BÄO räumt somit dem von einer Ruhensanordnung Betroffenen einen Rechtsanspruch auf deren Aufhebung ein, wenn seine gesundheitliche Eignung zur Ausübung des ärztlichen Berufs wieder hergestellt ist (vgl. VG München, Urteil vom 26.9.2017 Az. M 16 K 16.4035).